Ein angenehmes Schulklima und eine von gegenseitiger Wertschätzung geprägte Atmosphäre sind die Grundvoraussetzungen für eine förderliche Lernumgebung.
Ein angemessenes Verhalten hilft, dieses positive Klima für ein gemeinsames Arbeiten zu ermöglichen. Aus diesem Grund spielt das Einhalten von Regeln und Pflichten eine zentrale Rolle. Wie gut den SchülerInnen diese Einhaltung gelingt, spiegelt sich in der Verhaltensnote wider.
Zusammenfassung der gesetzlichen Vorlagen (Auszug aus SCHUG §43, SCHUG §18, Abs. 5, SCHUG §21, Abs. 3)
Durch die Verhaltensnote ist das persönliche Verhalten zu beurteilen.
Pflichten, die von den Schülern /Schülerinnen zu erfüllen sind:
Ziel der Verhaltensnoten:
Selbstkontrolle des Schülers / der Schülerin
als Feedback an den Schüler / die Schülerin, um das eigene Verhalten positiv ändern zu können
Bei der Beurteilung sind zu berücksichtigen:
Vorgangsweise bei der Festsetzung der Verhaltensnoten:
Vorschläge / Eintragungen werden nur von Lehrern vorgenommen, die den Schüler/ die Schülerin unterrichten bzw. bei Schulveranstaltungen mit ihm in Kontakt treten
Verhaltensverstöße und Auffälligkeiten werden während des Jahres schriftlich festgehalten (Katalog)
Es besteht von Seiten der Schule Verständigungspflicht: Eltern sind umgehend über Verhaltensauffälligkeiten und schwerwiegende Verstöße zu informieren.
Verhaltensnoten werden bei der Notenkonferenz beschlossen
„wenig zufriedenstellend“ und „nicht zufriedenstellend“ werden mit Begründung protokolliert und den Eltern schriftlich mitgeteilt.
Sehr zufriedenstellend - sz
Es ist die Norm! – Die Schulordnung wird eingehalten! Die darunterliegenden Beurteilungsstufen stellen Abweichungen dar.
Höflicher und respektvoller Umgang mit Mitschülern, Lehrpersonen und mit anderen Personen im Schulhaus
Höflicher und wertschätzender Umgangston
Gewaltfreies Lösen von Konflikten
Rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten
Gute Einordnung in die Klassengemeinschaft
Positive Mitarbeit im Unterricht
Regelmäßiger und pünktlicher Unterrichtsbesuch (auch nach den Pausen)
Rechtzeitige Erledigung von Pflichten (Unterschriften, Informationen an Eltern weitergeben, usw.)
Sauberkeit und Ordnung werden beachtet
Zufriedenstellend – z
Pflichten werden fast immer erfüllt – die Schulordnung wird überwiegend eingehalten
Kleinere Mängel im Sozialverhalten (Höflichkeit, Respekt, Wortwahl)
Gelegentliches Zuspätkommen in den Unterricht (nach den Pausen)
Gelegentliches Stören im Unterricht (Schwätzen, Herausrufen)
Pflichten (Unterschriften, Informationen an Eltern) werden nicht immer pünktlich und zuverlässig erfüllt
Sauberkeit und Ordnung werden nicht immer beachtet
Beim Ermahnen und Besprechen des Fehlverhaltens wird dies eingesehen und es ist eine (vorübergehende) Verhaltensverbesserung zu erkennen.
Wenig zufriedenstellend - wz
Wiederholte Verstöße und Distanzlosigkeit im Verhalten gegenüber LehrerInnen, SchülerInnen und anderen Personen
Ständiges Widersprechen gegen Anordnungen
Respektlose Sprache gegenüber Mitschülern und/ oder Lehrern
Wiederholtes Nichteinhalten der gemeinsamen Regeln (z.B.: Handys)
Absichtliche Sachbeschädigung
Aggressives Verhalten gegenüber Mitschülern, Lehrpersonen (verbale und körperliche Attacken)
Ständiges Stören im Unterricht
Mobbing gegenüber Mitschülern (bewusstes Ausgrenzen, Schlechtmachen)
Mitnahme von Alkohol und Rauchwaren
Unerlaubtes Verlassen des Schulareals
Das Fehlverhalten wird nicht eingesehen, es fehlt der Wille zu einer positiven Verhaltensveränderung bzw. keine Verhaltensverbesserung über einen längeren Zeitraum erkennbar
Nicht zufriedenstellend - nz
Erhöhtes Aggressionspotential und Gefährdung anderer
Schweres Vergehen (Gesetzesverstoß)
Häufigkeit und Schwere der Verhaltensverstöße reichen nicht mehr für ein „WZ“ aus