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Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Unfallversicherung

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) führt automatisch die Versicherung für Schülerinnen/ Schüler und Studierende durch.

Versichert sind Schülerinnen / Schüler an

  • allgemein bildenden Pflichtschulen und allgemein bildenden höheren Schulen
  • berufsbildenden Schulen, Berufsschulen
  • Akademien und Pädagogischen Hochschulen
  • Universitäten und theologischen Lehranstalten
  • Fachhochschul-Studiengängen

 

Achtung: Für jede Person, die aus einem anderen EU-, EWR-Staat, aus der Schweiz oder aus Drittstaaten stammt, muss von Seiten der Eltern / Erziehungsberechtigten geklärt werden, welcher der beteiligten Staaten für Sozialversicherungsangelegenheiten zuständig ist. Diese Schüler unterliegen demnach nicht automatisch der gesetzlichen österreichischen Unfallversicherung.

Versicherungsschutz der AUVA gilt für alle Unfälle

  • während der Unterrichtszeit
  • während der Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen, Exkursionen, Wandertagen, Sport-und Projektwochen, schulbezogenen Veranstaltungen, Berufsorientierung (Schnuppertage, Schnupperwoche, etc.)
  • für Unfälle auf dem Weg zur Schule bzw. auf dem Heimweg

Meldepflicht: Ein Unfall muss der AUVA gemeldet werden. Die Meldung geschieht über die Schuldirektion.

Leistungen im Schadensfall:

Unfallheilbehandlung:

  • Die AUVA bietet die Unfallheilbehandlung (stationär oder ambulant) nur in ihren eigenen Einrichtungen an.
  • Für die Behandlung in einem anderen Krankenhaus oder bei einem Kassenarzt trägt die soziale Krankenversicherung die Kosten. Der entstehende Selbstbehalt kann auf Antrag durch die AUVA ersetzt werden.

Bergungskosten / Transportkosten / Überstellungstransporte

  • Im Regelfall ist der Krankenversicherungsträger zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
  • Für Hubschrauber-Transportkosten wurden aber Höchstgrenzen zwischen den Flugrettungsbetreibern und den Sozialversicherungsträgern ausverhandelt, die Verrechnung erfolgt ausschließlich zwischen diesen.
  • Die AUVA kommt für diese Kosten nur auf, wenn die Bergung medizinisch erforderlich war und der Transport in eine eigene Einrichtung der AUVA erfolgt.

Alle Informationen sind unter www.auva.at abrufbar.
 

Die Bildungsdirektion Tirol weist in einem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass bei (Winter)Sport- Schulveranstaltungen (Skitage, Skiwoche, Sportwoche) die Hubschrauberkosten nur innerhalb der Tiroler Landesgrenzen gedeckt sind.

Für Schulveranstaltungen, die in anderen Bundesländern stattfinden (z.B. Skiwoche in Warth, Sportwoche in Salzburg, etc.) kann ein Abschluss einer eigenen Versicherung in Bezug auf die Deckung von Hubschrauberbergungskosten ratsam sein.

Die Entscheidung über den Abschluss weiterer Versicherungen obliegt den Erziehungsberechtigten.

Aktuelles

Kontakt

  • Mittelschule Lechtal
    Dorf 31a
    6652 Elbigenalp
  • (+43) 5634 6214

    direktion@ms-lechtal.tsn.at