Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) führt automatisch die Versicherung für Schülerinnen/ Schüler und Studierende durch.
Versichert sind Schülerinnen / Schüler an
Achtung: Für jede Person, die aus einem anderen EU-, EWR-Staat, aus der Schweiz oder aus Drittstaaten stammt, muss von Seiten der Eltern / Erziehungsberechtigten geklärt werden, welcher der beteiligten Staaten für Sozialversicherungsangelegenheiten zuständig ist. Diese Schüler unterliegen demnach nicht automatisch der gesetzlichen österreichischen Unfallversicherung.
Versicherungsschutz der AUVA gilt für alle Unfälle
Meldepflicht: Ein Unfall muss der AUVA gemeldet werden. Die Meldung geschieht über die Schuldirektion.
Leistungen im Schadensfall:
Unfallheilbehandlung:
Bergungskosten / Transportkosten / Überstellungstransporte
Alle Informationen sind unter www.auva.at abrufbar.
Die Bildungsdirektion Tirol weist in einem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass bei (Winter)Sport- Schulveranstaltungen (Skitage, Skiwoche, Sportwoche) die Hubschrauberkosten nur innerhalb der Tiroler Landesgrenzen gedeckt sind.
Für Schulveranstaltungen, die in anderen Bundesländern stattfinden (z.B. Skiwoche in Warth, Sportwoche in Salzburg, etc.) kann ein Abschluss einer eigenen Versicherung in Bezug auf die Deckung von Hubschrauberbergungskosten ratsam sein.
Die Entscheidung über den Abschluss weiterer Versicherungen obliegt den Erziehungsberechtigten.